
Arbeiten und Retten in Höhen und Tiefen gemäß DGUV Regel 112-199 und DGUV Regel 112-198
Sicher arbeiten. Rettung vorbereiten. Im Ernstfall richtig handeln.
Arbeiten in Höhen und Tiefen können besondere Risiken mit sich bringen. Neben der Gefahr eines Absturzes können schwer zugängliche Arbeitsbereiche, eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten und erschwerte Rettungsbedingungen die Sicherheit zusätzlich beeinträchtigen.
Deshalb reicht es nicht aus, geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu verwenden. Bereits vor Beginn der Tätigkeit müssen mögliche Notfallsituationen berücksichtigt und geeignete Rettungsmaßnahmen geplant werden. Beschäftigte, die an solchen Arbeitsplätzen tätig sind oder Rettungsaufgaben übernehmen, müssen mit der vorgesehenen Ausrüstung und den entsprechenden Abläufen vertraut sein.
Unsere praxisnahen Schulungen vermitteln Grundlagen für das sichere Arbeiten und Retten in Höhen und Tiefen. Die Inhalte werden an die betrieblichen Anforderungen, die eingesetzte Ausrüstung und die vorgesehenen Rettungsverfahren angepasst.
Ziel ist es, Risiken besser einzuschätzen, die sichere Anwendung der Ausrüstung zu trainieren und auf mögliche Rettungssituationen vorbereitet zu sein.
Arbeiten und Retten in Höhen und Tiefen gemäß DGUV Regel 112-199 und DGUV Regel 112-198
Schulung anfragen
Sicherheit endet nicht bei der Absturzsicherung.
Sie möchten Ihre Beschäftigten auf Arbeiten in Höhen und Tiefen vorbereiten und die sichere Anwendung von Rettungsausrüstung praktisch trainieren?
Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Tätigkeiten, Ausrüstung und Rettungsszenarien für Ihr Unternehmen relevant sind. Daraus entwickeln wir den passenden Schulungsumfang.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – gemeinsam besprechen wir Ihre Anforderungen.
1. Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte und Unternehmen, bei denen Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen oder Rettungsaufgaben in Höhen und Tiefen zum Arbeitsalltag gehören.
Sie kann insbesondere für folgende Personengruppen relevant sein:
- Beschäftigte, die regelmäßig oder gelegentlich in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten
- Mitarbeitende, die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden
- Personen, die für die Rettung verunfallter oder hilfsbedürftiger Beschäftigter vorgesehen sind
- Instandhaltungs- und Montageteams, die an schwer zugänglichen Arbeitsplätzen tätig sind
- Verantwortliche, die Rettungsmaßnahmen für entsprechende Arbeitsplätze organisieren
Die erforderlichen Voraussetzungen hängen vom Schulungsziel, den eingesetzten Rettungssystemen und den betrieblichen Aufgaben ab. Für praktische Rettungsübungen müssen die Teilnehmenden körperlich und geistig geeignet sein und die notwendigen Sicherheitsvorgaben einhalten können.
Vor der Schulung stimmen wir mit Ihnen ab, welche Arbeitssituationen, Ausrüstungen und Rettungsverfahren berücksichtigt werden sollen.
2. Gruppengröße und Schulungsort
Die Schulung wird an den betrieblichen Einsatzbereich und die vorgesehenen praktischen Übungen angepasst. Besonders bei Rettungstrainings müssen die Gruppengröße, die verfügbare Ausrüstung und die Übungsbedingungen eine sichere Durchführung ermöglichen.
Schulungsort, Gruppengröße und benötigte Ausstattung werden im Vorfeld abgestimmt. Dabei berücksichtigen wir, ob mit der betriebseigenen Rettungsausrüstung gearbeitet werden soll und welche räumlichen Voraussetzungen für die geplanten Übungen erforderlich sind.
*** NEU AB 2027 *** Mit unserer mobilen Übungsanlage können wir praktische Schulungsinhalte direkt bei Ihnen vor Ort unter realitätsnahen Bedingungen vermitteln. Dadurch lassen sich typische Arbetissituationen, Gefährdungen sowie Rettungs- und Notfallszenarien praxisgerecht darstellen und trainieren. *** NEU AB 2027 ***
So können die Schulungsinhalte an den tatsächlichen Arbeitsbedingungen Ihres Unternehmens ausgerichtet werden.
3. Schulungsinhalte und praktische Übungen
Die Schulung kombiniert theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen. Der genaue Umfang richtet sich nach den vorgesehenen Tätigkeiten, den vorhandenen Rettungssystemen und dem vereinbarten Schulungsziel.
Theoretische Grundlagen
- Gefährdungen bei Arbeiten in Höhen und Tiefen
- Grundlagen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Unterschied zwischen Absturzschutz und Rettungssystemen
- Auswahl und bestimmungsgemäße Verwendung geeigneter Ausrüstung
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Rettung
- Grundlagen eines arbeitsplatzbezogenen Rettungskonzepts
- Risiken nach einem aufgefangenen Absturz, einschließlich des Hängetraumas
- Kommunikation, Alarmierung und Einleitung von Rettungsmaßnahmen
- Grenzen der eigenen Möglichkeiten und notwendige Unterstützung durch weitere Rettungskräfte
Praktische Übungen
Abhängig vom vereinbarten Schulungsumfang können folgende Inhalte praktisch trainiert werden:
- Ausrüstung und Rettungssysteme kennenlernen
- Sichtprüfung vor der Benutzung und Erkennen offensichtlicher Mängel
- Ausrüstung korrekt anlegen und bestimmungsgemäß verwenden
- Anschlagpunkte und Verbindungselemente im Rahmen des Übungskonzepts beurteilen
- Vorgegebene Rettungssysteme bedienen
- Rettungsabläufe für ausgewählte Szenarien üben
- Kommunikation und Zusammenarbeit während einer Rettung trainieren
- Ausrüstung nach der Übung kontrollieren und sachgerecht behandeln
Die DGUV Regel 112-199 betont, dass Rettungssysteme zur konkreten Gefährdung passen müssen und die vorgesehenen Retter über ausreichende Kenntnisse und praktische Übungserfahrung verfügen müssen.
4. Dauer und organisatorischer Ablauf
Die Dauer der Schulung richtet sich nach dem Ausbildungsziel, den Vorkenntnissen der Teilnehmenden und dem Umfang der praktischen Rettungsübungen.
Eine Unterweisung in die betriebliche Rettungsausrüstung kann einen anderen Umfang erfordern als eine umfassende Schulung zum Arbeiten und Retten mit PSAgA nach den einschlägigen DGUV-Regeln.
Für die Planung stimmen wir mit Ihnen insbesondere folgende Punkte ab:
- Welche Arbeiten in Höhen oder Tiefen werden durchgeführt?
- Welche Absturzschutz- und Rettungssysteme sind vorhanden?
- Welche Rettungsszenarien sollen trainiert werden?
- Welche Aufgaben übernehmen die Teilnehmenden im Ernstfall?
- Welche praktischen Übungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
- Sind ergänzende Inhalte zur PSAgA-Anwendung oder zum Arbeiten in engen Räumen erforderlich?
Auf dieser Grundlage stimmen wir den geeigneten Schulungsumfang mit Ihnen ab.
5. Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
Bei Arbeiten mit Absturzgefahr müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und mögliche Rettungssituationen berücksichtigt werden. Wird PSAgA als Auffangsystem eingesetzt, ist ein geeignetes Rettungskonzept erforderlich. Die vorgesehenen Rettungsmaßnahmen müssen unter den tatsächlichen Einsatzbedingungen umsetzbar sein.
Für die Schulung sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln, soweit für die jeweilige Tätigkeit relevant.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Allgemeine Anforderungen an Prävention und Unterweisung.
- DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz: Informationen zur Auswahl und sicheren Benutzung von PSAgA. Offizielle DGUV-Publikation
- DGUV Regel 112-199 – Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten: Zentrale Grundlage für die Auswahl und Benutzung geeigneter Rettungssysteme sowie die Planung von Rettungsmaßnahmen. Offizielle DGUV-Publikation
- Die DGUV Regel 112-199 enthält unter anderem Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, zur Auswahl geeigneter Rettungssysteme und zur Erstellung eines Rettungskonzepts.
Wichtig: Eine Schulung ersetzt nicht die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und das konkrete Rettungskonzept des Unternehmens. Die Teilnehmenden müssen für die vorgesehenen Rettungsaufgaben geeignet, mit der eingesetzten Ausrüstung vertraut und praktisch ausreichend geübt sein.



