
Freimessen:
Gefahren erkennen, Messungen richtig durchführen gemäß DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004
Atmosphäre beurteilen. Risiken erkennen. Sicher arbeiten.
Bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen können unsichtbare Gefahren entstehen. Dazu zählen gefährliche Gaskonzentrationen, explosionsfähige Atmosphären sowie Sauerstoffmangel oder Sauerstoffüberschuss. Eine sichere Beurteilung der Atmosphäre ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsvorbereitung.
Beim Freimessen wird ermittelt, ob die Atmosphäre in einem Behälter oder engen Raum unter den festgelegten Bedingungen ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht. Dafür sind geeignete Messgeräte, ein passendes Messverfahren und die fachgerechte Bewertung der Messergebnisse erforderlich.
Unsere Schulungen vermitteln praxisnahes Wissen rund um das Freimessen und den sicheren Umgang mit Gasmesstechnik. Die Inhalte werden auf die betrieblichen Anforderungen und den jeweiligen Schulungsumfang abgestimmt.
Ziel ist es, die Teilnehmenden für typische Gefährdungen zu sensibilisieren und sie auf die sichere Durchführung und Bewertung von Messungen vorzubereiten.
Freimessen:
Gefahren erkennen, Messungen richtig durchführen gemäß DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004
Schulung anfragen
Freimessen professionell vorbereiten und sicher durchführen.
Sie möchten Ihre Beschäftigten im Umgang mit Gasmesstechnik schulen oder benötigen eine Qualifizierung für das Freimessen von Behältern und engen Räumen?
Wir besprechen mit Ihnen die betrieblichen Anforderungen, die eingesetzten Messgeräte und das passende Schulungsziel. So können die Inhalte gezielt auf Ihre Tätigkeiten abgestimmt werden.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir klären gemeinsam, welcher Schulungsumfang für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
1. Zielgruppe und Voraussetzungen
Für wen ist die Freimessen-Schulung geeignet?
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte und Unternehmen, die mit Arbeiten in Behältern, Silos oder engen Räumen zu tun haben und die erforderlichen Kenntnisse zum Freimessen aufbauen oder vertiefen möchten.
Je nach Schulungsumfang kann sie insbesondere für folgende Personengruppen relevant sein:
- Beschäftigte, die an der Vorbereitung von Arbeiten in Behältern und engen Räumen beteiligt sind
- Personen, die Gaswarngeräte im betrieblichen Umfeld verwenden
- Mitarbeitende aus Instandhaltung, Produktion und technischen Betriebsbereichen
- Verantwortliche, die sichere Arbeitsabläufe für Tätigkeiten in engen Räumen organisieren
- Personen, die für das Freimessen qualifiziert werden sollen, sofern die entsprechende Fachkundeausbildung angeboten wird
- Abwasserwirtschaft und Komunalbetriebe
Welche Voraussetzungen erforderlich sind, hängt von der angestrebten Qualifikation und den betrieblichen Einsatzbedingungen ab. Für die Ausbildung zur fachkundigen Person zum Freimessen gelten die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 313-002.
Vor der Schulung stimmen wir mit Ihnen ab, welche Tätigkeiten, Messgeräte und Qualifikationsziele berücksichtigt werden sollen.
2. Gruppengröße und Schulungsort
Individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb
Die Schulung kann an den betrieblichen Anforderungen und den vorgesehenen Lerninhalten ausgerichtet werden. Insbesondere bei praktischen Übungen ist es wichtig, ausreichend Zeit für den Umgang mit den Messgeräten und die Bewertung von Messergebnissen einzuplanen.
Gruppengröße, Schulungsort und benötigte Ausstattung werden im Vorfeld abgestimmt. Dabei berücksichtigen wir, ob die Teilnehmenden mit betriebseigenen Gaswarngeräten arbeiten oder ob eine andere Ausstattung für die Schulung vorgesehen ist.
*** NEU AB 2027 *** Mit unserer mobilen Übungsanlage können wir praktische Schulungsinhalte direkt bei Ihnen vor Ort unter realitätsnahen Bedingungen vermitteln. Dadurch lassen sich typische Arbetissituationen, Gefährdungen sowie Rettungs- und Notfallszenarien praxisgerecht darstellen und trainieren. *** NEU AB 2027 ***
So lässt sich die Schulung gezielt auf die Geräte, Arbeitsverfahren und Gefährdungen Ihres Unternehmens ausrichten.
3. Schulungsinhalte und praktische Übungen
Gaswarnmessgeräte verstehen und sicher anwenden
Die Schulung verbindet theoretische Grundlagen mit der praktischen Anwendung. Der genaue Umfang richtet sich danach, ob grundlegende Kenntnisse vermittelt oder Personen umfassend für das fachkundige Freimessen qualifiziert werden sollen.
Theoretische Grundlagen
- Grundlagen des Freimessens und typische Einsatzbereiche
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe, gefährliche Gase und Dämpfe
- Risiken durch Sauerstoffmangel und Sauerstoffüberschuss
- Grundlagen der Explosionsgefahr und relevante Grenzwerte
- Aufbau, Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Gaswarngeräten
- Auswahl geeigneter Messverfahren und Messgeräte
- Messstrategie: Messorte, Messtiefe, Messdauer und repräsentative Messstellen
- Bewertung und Dokumentation der Messergebnisse
- Verhalten bei auffälligen Messwerten und Gefahrensituationen
Praktische Anwendung
- Im Rahmen des vereinbarten Schulungsumfangs können folgende Inhalte behandelt werden:
- Gaswarngeräte und ihre Funktionen kennenlernen
- Geräte entsprechend der Herstellerangaben vorbereiten und anwenden
- Messungen mit geeigneten Sonden und Ansaugschläuchen durchführen, sofern vorgesehen
- Geeignete Messstellen und Messabläufe festlegen
- Messergebnisse interpretieren und im betrieblichen Kontext beurteilen
- Grenzen der Messung und mögliche Fehlerquellen erkennen
- Ergebnisse dokumentieren und bei kritischen Messwerten die vorgesehenen Maßnahmen einleiten
Bei einer vollständigen Ausbildung zur fachkundigen Person zum Freimessen gehören die entsprechenden theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte sowie der Nachweis der Fachkunde zum Ausbildungskonzept. Der DGUV Grundsatz 313-002 beschreibt dafür die maßgeblichen Inhalte und Modalitäten.
4. Dauer und organisatorischer Ablauf
Planbar und passend zu Ihren Anforderungen
Die Dauer der Schulung hängt vom angestrebten Qualifikationsziel, den Vorkenntnissen der Teilnehmenden und dem Umfang der praktischen Übungen ab.
Eine allgemeine Schulung zu den Grundlagen des Freimessens unterscheidet sich in Umfang und Zielsetzung von einer vollständigen Ausbildung zur fachkundigen Person nach DGUV Grundsatz 313-002.
Für die Planung stimmen wir mit Ihnen insbesondere folgende Punkte ab:
- Welche Tätigkeiten und Arbeitsbereiche sollen berücksichtigt werden?
- Welche Gaswarngeräte und Messverfahren kommen zum Einsatz?
- Sollen Grundlagen vermittelt oder Personen für das fachkundige Freimessen qualifiziert werden?
- Welche praktischen Übungen sind erforderlich?
- Welche Geräte und Ausstattungen stehen zur Verfügung?
Auf dieser Grundlage lässt sich der geeignete Schulungsumfang festlegen.
5. Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
Welche rechtlichen Grundlagen sind relevant?
Das Freimessen ist ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und der sicheren Vorbereitung von Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. Welche Stoffe gemessen werden müssen, welche Messverfahren geeignet sind und ob wiederholte oder kontinuierliche Messungen erforderlich sind, hängt von den konkreten Gefährdungen und Arbeitsbedingungen ab.
Für die Schulung sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung und der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Anforderungen zum Schutz vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe.
- DGUV Regel 113-004 – Behälter, Silos und enge Räume: Zentrale Regel für Schutzmaßnahmen bei entsprechenden Tätigkeiten, einschließlich des Freimessens. Offizielle DGUV-Publikation
- DGUV Grundsatz 313-002 – Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen: Beschreibt Anforderungen an die Auswahl, Ausbildung und Beauftragung fachkundiger Personen. Offizielle DGUV-Publikation
- T 021 (DGUV Information 213-056): Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb
- T 023 (DGUV Information 213-057): Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb
Wichtig: Eine Schulung allein bedeutet nicht automatisch, dass Teilnehmende anschließend als fachkundige Person zum Freimessen beauftragt werden können. Dafür müssen die erforderlichen Voraussetzungen, Ausbildungsinhalte und betrieblichen Anforderungen erfüllt sein. Ebenso ersetzt das Freimessen nicht die übrigen erforderlichen Schutzmaßnahmen, beispielsweise die Arbeitsfreigabe, Sicherung und Rettungsplanung.



