
PSAgA-Schulung:
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
Absturzrisiken erkennen. Sicher mit PSAgA arbeiten.
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen erfordern geeignete Schutzausrüstung, fundierte Kenntnisse und die sichere Beherrschung der erforderlichen Abläufe. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kann Beschäftigte vor schweren oder tödlichen Absturzunfällen schützen – vorausgesetzt, sie wird richtig ausgewählt, angewendet und in ein geeignetes Schutz- und Rettungskonzept eingebunden.
ZOONZ Arbeits- und Brandschutz bietet praxisorientierte PSAgA-Schulungen für Unternehmen. Die Teilnehmenden lernen, Absturzschutzsysteme bestimmungsgemäß zu verwenden, die Ausrüstung vor dem Einsatz zu kontrollieren und mögliche Gefährdungen bei der Anwendung zu erkennen.
Die Schulungsinhalte richten sich nach den betrieblichen Anforderungen, den eingesetzten Ausrüstungssystemen und den jeweiligen Tätigkeiten. Ziel ist es, das Wissen zu vermitteln und die sichere Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz praktisch zu trainieren.
PSAgA-Schulung:
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198
Schulung anfragen
Sie möchten Ihre Beschäftigten im Umgang mit PSAgA schulen?
Eine fachgerechte Vorbereitung hilft dabei, Risiken bei absturzgefährdeten Tätigkeiten zu erkennen und die persönliche Schutzausrüstung sicher anzuwenden.
Wir stimmen die PSAgA-Schulung auf Ihre betrieblichen Anforderungen, die eingesetzten Ausrüstungssysteme und die vorgesehenen Tätigkeiten ab.
Sprechen Sie mit uns über Ihren Schulungsbedarf. Wir beraten Sie gerne zu den passenden Inhalten, dem organisatorischen Ablauf und einem geeigneten Schulungsort.
1. Zielgruppe und Voraussetzungen
Für wen ist die PSAgA-Schulung geeignet?
Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden müssen. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeitende aus Industrie, Instandhaltung, Bau, Montage und technischen Dienstleistungen.
Angesprochen sind insbesondere Personen, die auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an absturzgefährdeten Kanten oder in Bereichen mit besonderen Anforderungen an die Absturzsicherung tätig sind.
Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind und die betrieblichen Voraussetzungen für eine sichere Schulung erfüllt werden. Die konkreten Anforderungen richten sich nach der Tätigkeit, dem eingesetzten Ausrüstungssystem und dem Schulungsziel.
Wenn Sie unsicher sind, welche Schulung für Ihre Beschäftigten erforderlich ist, stimmen wir die Inhalte gerne mit Ihnen ab.
2. Gruppengröße und Schulungsort
Individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb
Die PSAgA-Schulung kann direkt bei Ihnen im Unternehmen oder nach Absprache an einem geeigneten Schulungsstandort stattfinden. Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem von den eingesetzten Ausrüstungssystemen, den vorgesehenen Übungen und den örtlichen Voraussetzungen ab.
*** NEU AB 2027 *** Mit unserer mobilen Übungsanlage können wir praktische Schulungsinhalte direkt bei Ihnen vor Ort unter realitätsnahen Bedingungen vermitteln. Dadurch lassen sich typische Arbetissituationen, Gefährdungen sowie Rettungs- und Notfallszenarien praxisgerecht darstellen und trainieren. *** NEU AB 2027 ***
Die Gruppengröße wird an den praktischen Schulungsanteilen, den vorhandenen Übungsmöglichkeiten und den Anforderungen an eine sichere Durchführung ausgerichtet.
Gerne besprechen wir mit Ihnen die Teilnehmerzahl, den Schulungsort und die benötigten Ausrüstungen, um die Schulung passend zu Ihren betrieblichen Anforderungen zu planen.
3. Schulungsinhalte und praktische Übungen
PSAgA verstehen und sicher anwenden
Die Schulung verbindet die erforderlichen theoretischen Grundlagen mit praktischen Übungen. Die konkreten Inhalte werden auf die eingesetzte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und die jeweiligen Tätigkeiten abgestimmt.
Theoretische Grundlagen
- Grundlagen der Absturzgefährdung und des betrieblichen Absturzschutzes
- Aufbau, Bestandteile und Funktionsweise der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
- Einsatzgrenzen und bestimmungsgemäße Verwendung verschiedener Absturzschutzsysteme
- Auswahl geeigneter Ausrüstung im Rahmen der betrieblichen Vorgaben
- Bedeutung geeigneter Anschlagmöglichkeiten und ausreichenden Freiraums unterhalb des Arbeitsplatzes
- Gefährdungen durch Fehlanwendung und mögliche Folgen eines Sturzes
- Sichtkontrolle sowie sachgerechter Umgang mit der Ausrüstung
Praktische Übungen
- Sicht- und Funktionskontrolle der bereitgestellten Ausrüstung
- Richtiges Anlegen und Einstellen des Auffanggurts
- Umgang mit Verbindungsmitteln und Verbindungselementen
- Praktische Anwendung geeigneter Absturzschutzsysteme unter den vorgesehenen Übungsbedingungen
- Erkennen typischer Anwendungsfehler und sicherheitsrelevanter Gefährdungen
Rettung und Notfallplanung
Bei der Verwendung von PSAgA müssen auch die erforderlichen Rettungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Schulung thematisiert daher die Bedeutung eines geeigneten Rettungskonzepts und die betrieblichen Abläufe nach einem Auffangvorgang.
Umfang und praktische Durchführung von Rettungsübungen werden gesondert nach Schulungsziel und Vereinbarung festgelegt. Wenn Sie eine umfassende Rettungsausbildung benötigen, stimmen wir mit Ihnen ab, welche weiterführende Schulung geeignet ist.
4. Dauer und organisatorischer Ablauf
Planbar und passend zu Ihren Anforderungen
Die Dauer der PSAgA-Schulung richtet sich nach dem Schulungsziel, den Vorkenntnissen der Teilnehmenden, den eingesetzten Ausrüstungssystemen und dem Umfang der praktischen Übungen. Bei Bedarf stellen wir geeignete Ausrüstungssysteme.
Vor der Durchführung klären wir mit Ihnen die Teilnehmerzahl, den Schulungsort, die vorgesehenen Tätigkeiten und die benötigte Ausrüstung. Auf dieser Grundlage stimmen wir die Schulungsinhalte und den zeitlichen Ablauf ab. Während der praktischen Schulung ist von den Teilnehmenden geschlossene Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmenden einen entsprechenden Teilnahme- beziehungsweise Schulungsnachweis im vereinbarten Umfang.
Bitte beachten Sie, dass die betriebliche Unterweisung und die Einweisung in die konkreten Arbeitsbedingungen weiterhin auf die jeweilige Tätigkeit und die Gefährdungsbeurteilung abgestimmt werden müssen.
5. Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
Welche rechtlichen Grundlagen sind relevant?
Die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist an Anforderungen des Arbeitsschutzes gebunden. Unternehmen müssen Gefährdungen beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und sicherstellen, dass Beschäftigte die bereitgestellte Ausrüstung bestimmungsgemäß verwenden können.
Wichtige Grundlagen und Regelwerke sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): insbesondere die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): relevant, soweit Arbeitsmittel und deren Verwendung betroffen sind.
TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“: Konkretisierung der Anforderungen an den Schutz vor Absturz.
ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“: Anforderungen im Anwendungsbereich des Arbeitsstättenrechts.
DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“: wichtige Grundlage für Auswahl, Benutzung und Umgang mit PSAgA.
DGUV Regel 112-199 „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“: relevant für Rettungsmaßnahmen mit entsprechender Ausrüstung.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitsplatz und dem verwendeten System ab. Eine PSAgA-Schulung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Auswahl geeigneter Ausrüstung oder die Planung notwendiger Rettungsmaßnahmen.



