Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen
Gefährdungen erkennen. Arbeitsbedingungen beurteilen. Schutzmaßnahmen gezielt umsetzen.
Eine wirksame Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie hilft Unternehmen, mögliche Gefährdungen systematisch zu erkennen, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
ZOONZ Arbeits- und Brandschutz unterstützt Sie dabei, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, bestehende Beurteilungen zu überprüfen und bei veränderten Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Dabei orientieren wir uns an den tatsächlichen Tätigkeiten, den betrieblichen Abläufen und den jeweiligen Anforderungen Ihres Unternehmens.
Sie benötigen eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung oder möchten gezielt psychische Belastungen bei der Arbeit beurteilen lassen? Beide Leistungen können Sie bei uns passend zu Ihrem Bedarf anfragen – einzeln oder im Rahmen einer umfassenderen Betrachtung.

Allgemeine Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen systematisch erfassen und geeignete Maßnahmen ableiten
Arbeitgeber müssen die Gefährdungen beurteilen, die sich aus den Tätigkeiten ihrer Beschäftigten ergeben, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Welche Aspekte betrachtet werden müssen, richtet sich nach den konkreten Arbeitsbedingungen und den möglichen Gefährdungen im Betrieb.
ZOONZ unterstützt Sie dabei, die relevanten Gefährdungen zu erfassen, die Arbeitsbedingungen nachvollziehbar zu beurteilen und geeignete Maßnahmen für sichere Arbeitsabläufe abzuleiten.

Wobei wir Sie unterstützen
- Gefährdungen ermitteln: Mögliche Gefahren an Arbeitsplätzen, bei Tätigkeiten und im Umgang mit Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen erkennen.
- Risiken beurteilen: Die ermittelten Gefährdungen nachvollziehbar bewerten und Handlungsbedarf identifizieren.
- Schutzmaßnahmen ableiten: Geeignete Maßnahmen entwickeln, um Gefährdungen zu vermeiden oder zu reduzieren.
- Ergebnisse dokumentieren: Festgestellte Gefährdungen, Maßnahmen und die erforderliche Dokumentation strukturiert aufbereiten.
- Bestehende Beurteilungen überprüfen: Vorhandene Unterlagen auf Aktualität und Vollständigkeit im vereinbarten Umfang prüfen.
- Bei Veränderungen aktualisieren: Gefährdungsbeurteilungen anpassen, wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder betriebliche Abläufe wesentlich verändern.
Je nach Betrieb können beispielsweise mechanische, elektrische, ergonomische, chemische oder weitere tätigkeitsbezogene Gefährdungen relevant sein. Auch psychische Belastungen bei der Arbeit müssen berücksichtigt werden.
Von der Beurteilung zur Umsetzung
Eine Gefährdungsbeurteilung soll nicht nur Anforderungen an die Dokumentation erfüllen. Entscheidend ist, dass geeignete Maßnahmen festgelegt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die Ergebnisse nachvollziehbar aufzubereiten und praktikable Ansatzpunkte für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz zu entwickeln. Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach den vorhandenen Unterlagen, den betrieblichen Anforderungen und dem vereinbarten Leistungsumfang.
Diese Leistung können Sie auch separat beauftragen
Sie müssen nicht gleichzeitig eine vollständige allgemeine Gefährdungsbeurteilung bei uns beauftragen. Wenn Sie gezielt die psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen beurteilen lassen möchten, können Sie diese Leistung eigenständig anfragen.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie diesen Teil der Gefährdungsbeurteilung bisher noch nicht durchgeführt haben, bestehende Ergebnisse überprüfen möchten oder sich die Arbeitsbedingungen verändert haben.
Ob ergänzend weitere Gefährdungen betrachtet werden sollten, hängt von der betrieblichen Situation ab.
Welche Methoden kommen infrage?
Die geeignete Vorgehensweise richtet sich nach der Ausgangssituation, den Tätigkeiten und der Zielsetzung. Je nach Bedarf können unterschiedliche Methoden eingesetzt oder miteinander kombiniert werden.
- Fragebogen: Strukturierte Erfassung der Einschätzungen von Beschäftigten zu relevanten Arbeitsbedingungen.
- Workshops: Gemeinsame Analyse von Belastungsfaktoren und Erarbeitung möglicher Verbesserungsmaßnahmen.
- Beobachtungsinterviews: Betrachtung konkreter Arbeitssituationen in Verbindung mit Gesprächen, um Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag besser zu verstehen.
Die Auswahl und Kombination der Methoden erfolgt passend zum Unternehmen. Dabei sind eine geeignete Beteiligung der Beschäftigten, der Schutz vertraulicher Angaben und eine sachgerechte Auswertung zu berücksichtigen.
Von der Analyse zu geeigneten Maßnahmen
Ziel ist es, arbeitsbedingte Belastungsfaktoren zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten. Die Ergebnisse sollen dem Unternehmen helfen, Handlungsbedarf zu erkennen und Verbesserungen systematisch anzugehen.
Wir unterstützen Sie dabei, die Erkenntnisse strukturiert aufzubereiten und mögliche Maßnahmen für die betriebliche Praxis zu identifizieren.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Arbeitsbedingungen verstehen und gezielt verbessern
Psychische Belastungen sind ein eigenständiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Dabei geht es um die Gestaltung der Arbeit und die Bedingungen, unter denen Beschäftigte ihre Aufgaben ausführen – nicht um die Diagnose oder Bewertung einzelner Personen.
Mögliche Themen sind beispielsweise Arbeitsorganisation, Arbeitsintensität, Arbeitszeitgestaltung, soziale Beziehungen am Arbeitsplatz sowie die Gestaltung der Arbeitsumgebung. Welche Faktoren relevant sind, muss anhand der konkreten Arbeitssituation beurteilt werden.
ZOONZ unterstützt Sie dabei, psychische Belastungsfaktoren systematisch zu erfassen, die Ergebnisse nachvollziehbar auszuwerten und geeignete Ansatzpunkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu identifizieren.

Gesetzliche Grundlagen
Die allgemeinen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ergeben sich insbesondere aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). § 6 ArbSchG regelt die Dokumentation der Ergebnisse, der festgelegten Maßnahmen und der Ergebnisse ihrer Überprüfung.
Psychische Belastungen bei der Arbeit sind ausdrücklich in § 5 Absatz 3 Nummer 6 ArbSchG als möglicher Gefährdungsfaktor genannt. Sie müssen daher bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
Abhängig von den Tätigkeiten und Gefährdungen können weitere Vorschriften und technische Regeln relevant sein, beispielsweise die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Ergänzend bieten die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Orientierung für die praktische Durchführung.

Welche Unterstützung benötigt Ihr Unternehmen?
Sie eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, vorhandene Unterlagen überprüfen oder gezielt psychische Belastungen beurteilen möchten: Wir besprechen mit Ihnen die Ausgangssituation und klären, welche Unterstützung sinnvoll ist.
ZOONZ Arbeits- und Brandschutz unterstützt Unternehmen in Krefeld, am Niederrhein, in Düsseldorf und in NRW mit einer praxisnahen und auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmten Vorgehensweise.
Gefährdungsbeurteilung anfragen
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, überprüfen oder aktualisieren lassen? Oder möchten Sie ausschließlich die psychischen Belastungen bei der Arbeit beurteilen lassen?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir besprechen Ihren Bedarf und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
