Hubarbeitsbühnen sicher bedienen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
(inklusive PSAgA bei Bedarf)

Sicher in die Höhe. Gefahren erkennen. Verantwortungsvoll arbeiten.

Hubarbeitsbühnen ermöglichen Arbeiten in großer Höhe, bringen jedoch auch besondere Gefährdungen mit sich. Fehlbedienungen, ungeeignete Untergründe, Hindernisse oder das Herausschleudern aus dem Arbeitskorb können zu schweren Unfällen führen.

In unserer praxisnahen Hubarbeitsbühnen-Schulung lernen die Teilnehmenden, Arbeitsbühnen sicher zu bedienen, Gefährdungen richtig einzuschätzen und wichtige Sicherheitsregeln im Arbeitsalltag anzuwenden.

Bei Bedarf ergänzen wir die Schulung um Inhalte zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), abgestimmt auf die eingesetzte Arbeitsbühne, die Gefährdungsbeurteilung und die geltenden Vorgaben.

Hubarbeitsbühnen sicher bedienen gemäß DGUV Grundsatz 308-008
(inklusive PSAgA bei Bedarf)

 



Schulung anfragen

Sicher arbeiten – auch in großer Höhe.

Sie möchten Ihre Beschäftigten für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen qualifizieren und bei Bedarf die Anwendung von PSAgA ergänzen?

Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Arbeitsbühnen eingesetzt werden, welche praktischen Übungen erforderlich sind und welcher Schulungsumfang zu Ihrem Unternehmen passt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne.

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1. Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Schulung richtet sich an Beschäftigte, die Hubarbeitsbühnen im betrieblichen Alltag bedienen sollen, sowie an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden für den sicheren Einsatz qualifizieren möchten.

Sie eignet sich insbesondere für Beschäftigte aus:

  • Industrie und Produktion
  • Bau, Montage und Handwerk
  • Instandhaltung und Wartung
  • Lager- und Betriebslogistik
  • Gebäudetechnik und Facility Management

Für die Qualifizierung gelten die jeweiligen Anforderungen an die Eignung und Ausbildung der Bedienpersonen. Die konkreten Voraussetzungen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Wenn PSAgA Bestandteil der Schulung sein soll, berücksichtigen wir zusätzlich die Anforderungen an die sichere Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung und die dafür vorgesehenen Einsatzbedingungen.

2. Gruppengröße und Schulungsort

Die Schulung wird auf die betrieblichen Anforderungen und die eingesetzten Hubarbeitsbühnen abgestimmt.

Schulungsort, Gruppengröße und benötigte Ausstattung werden im Vorfeld vereinbart. Dabei berücksichtigen wir die verfügbaren Arbeitsbühnen, die Voraussetzungen für praktische Übungen und – sofern vorgesehen – die benötigte PSAgA.

So können die Schulungsinhalte möglichst praxisnah vermittelt und an die Arbeitsbedingungen Ihres Unternehmens angepasst werden.

3. Schulungsinhalte und praktische Übungen

Die Schulung verbindet theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen. Ziel ist es, die Teilnehmenden auf den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen vorzubereiten.

Theoretische Grundlagen

  • Bauarten und Einsatzbereiche von Hubarbeitsbühnen
  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortung der Bedienpersonen
  • Aufbau, Funktion und Bedienelemente
  • Tragfähigkeit, zulässige Belastung und Arbeitsbereich
  • Gefährdungen durch Untergrund, Hindernisse und elektrische Anlagen
  • Sicheres Verfahren, Positionieren und Arbeiten in der Höhe
  • Sicht- und Funktionskontrollen vor der Benutzung
  • Verhalten bei Störungen und in Notfallsituationen
  • Grundlagen der PSAgA-Anwendung, sofern Bestandteil der Schulung

Praktische Übungen

  • Arbeitsbühne und Bedienelemente kennenlernen
  • Sicht- und Funktionskontrollen durchführen
  • Arbeitsbühne sicher positionieren und bedienen
  • Heben, Senken, Verfahren und Rangieren üben
  • Gefährdungen im Arbeitsbereich erkennen
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen trainieren
  • PSAgA korrekt anlegen und die vorgesehene Ausrüstung anwenden, sofern vereinbart

Die praktischen Übungen richten sich nach dem eingesetzten Arbeitsbühnentyp und dem vereinbarten Schulungsumfang.

Hinweis zur PSAgA: Ob persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich ist und welches System eingesetzt werden soll, muss anhand der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsanleitung und der konkreten Einsatzbedingungen geprüft werden. Die Anforderungen können je nach Bauart und Einsatz variieren.

4. Dauer und organisatorischer Ablauf

Die Dauer richtet sich nach dem Schulungsziel, den Vorkenntnissen der Teilnehmenden und dem Umfang der praktischen Übungen.

Für die Planung stimmen wir mit Ihnen folgende Punkte ab:

  • Welche Bauarten von Hubarbeitsbühnen werden eingesetzt?
  • Handelt es sich um eine erstmalige Qualifizierung oder eine ergänzende Schulung?
  • Wo sollen die praktischen Übungen stattfinden?
  • Soll die Schulung um PSAgA-Inhalte ergänzt werden?
  • Welche Arbeitsbühnen und Ausrüstungen stehen zur Verfügung?

Auf dieser Grundlage stimmen wir den geeigneten Schulungsumfang mit Ihnen ab.

5. Rechtliche Grundlagen und Regelwerke

Für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind eine geeignete Qualifizierung, die Berücksichtigung der betrieblichen Gefährdungen und eine gerätebezogene Einweisung wichtig.

Besonders relevant sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung und erforderliche Schutzmaßnahmen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • TRBS 1116 – Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln: Anforderungen an die Qualifikation und Beauftragung, soweit anwendbar.
  • DGUV Grundsatz 308-008 – Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen: Maßgebliche Grundlage für die Qualifizierung der Bedienpersonen. 
  • DGUV Information 208-019 – Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen: Ergänzende Hinweise zur sicheren Bedienung und zum betrieblichen Einsatz. 

Die DGUV weist darauf hin, dass Bedienpersonen ausreichend qualifiziert und vom Arbeitgeber beauftragt sein müssen. Zusätzlich ist die Einweisung in das konkrete Gerät und die betriebliche Einsatzsituation zu berücksichtigen.

Wichtig: Eine Schulung ersetzt nicht die erforderliche Einweisung am konkreten Gerät, die betriebliche Unterweisung oder die Beauftragung durch den Arbeitgeber. Eine ergänzende PSAgA-Schulung ist ebenfalls kein Ersatz für die gerätebezogenen Sicherheitsvorgaben und das betriebliche Schutzkonzept.

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*Bilder Designed by Freepik, Fotograf Lukas Stockinger

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