Staplerschulung: Flurförderzeuge sicher bedienen gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001

Sicher fahren. Gefahren erkennen. Verantwortung übernehmen.

Der sichere Umgang mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen erfordert Fachkenntnisse, praktische Fahrfähigkeiten und ein Bewusstsein für mögliche Gefahren. Unübersichtliche Fahrwege, Lasten, eingeschränkte Sicht oder Personen im Fahrbereich können schnell zu gefährlichen Situationen führen.

In unserer Staplerschulung vermitteln wir die Grundlagen für den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen. Die Teilnehmenden lernen, Gefahren einzuschätzen, das Fahrzeug verantwortungsvoll zu bedienen und wichtige Sicherheitsregeln im Arbeitsalltag anzuwenden.

Ziel ist es, die Voraussetzungen für einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Flurförderzeugen im Betrieb zu schaffen.

Staplerschulung: Flurförderzeuge sicher bedienen gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001

 



Schulung anfragen

Machen Sie Ihre Beschäftigten fit für den Stapleralltag.

Sie möchten Ihre Mitarbeitenden für den sicheren Umgang mit Gabelstaplern qualifizieren oder benötigen eine passende Schulung für Ihren Betrieb?

Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Flurförderzeuge eingesetzt werden und welcher Ausbildungsumfang für Ihre Beschäftigten geeignet ist.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

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1. Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Staplerschulung richtet sich an Beschäftigte, die Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge im betrieblichen Alltag bedienen sollen, sowie an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden entsprechend qualifizieren möchten.

Sie eignet sich insbesondere für Beschäftigte aus:

  • Lager und Logistik
  • Produktion und Fertigung
  • Versand und Warenumschlag
  • Industrie und Handwerk

Für die Teilnahme an der Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen gelten Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich des Mindestalters, der Eignung und der Ausbildung. Die konkreten Voraussetzungen werden vor Beginn der Schulung abgestimmt.

2. Gruppengröße und Schulungsort

Die Staplerschulung kann auf die betrieblichen Anforderungen und die vorhandenen Flurförderzeuge abgestimmt werden.

Schulungsort, Gruppengröße und benötigte Ausstattung werden im Vorfeld vereinbart. Dabei berücksichtigen wir, welche Fahrzeugtypen eingesetzt werden und welche Voraussetzungen für die praktischen Fahrübungen vorhanden sind.

So können die Schulungsinhalte möglichst praxisnah vermittelt und auf die Anforderungen Ihres Unternehmens ausgerichtet werden.

3. Schulungsinhalte und praktische Übungen

Die Staplerschulung verbindet theoretische Grundlagen mit praktischen Übungen. Ziel ist es, die Teilnehmenden auf den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen vorzubereiten.

Theoretische Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortung beim Führen von Flurförderzeugen
  • Aufbau und Funktion von Gabelstaplern
  • Standsicherheit und Tragfähigkeit
  • Lastschwerpunkt und Tragfähigkeitsdiagramm
  • Verkehrsregeln und Sicherheitszeichen im Betrieb
  • Gefahren beim Fahren, Rangieren und Stapeln
  • Umgang mit Lasten und Verhalten bei eingeschränkter Sicht
  • Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen
  • Sicheres Abstellen und Verhalten bei Störungen

Praktische Übungen

  • Fahrzeug und Bedienelemente kennenlernen
  • Sicht- und Funktionskontrollen durchführen
  • Anfahren, Lenken, Bremsen und Rangieren
  • Lasten aufnehmen, transportieren und absetzen
  • Stapeln und Entstapeln unter sicheren Bedingungen
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Fahrzeug sicher abstellen

Die praktischen Übungen richten sich nach dem eingesetzten Fahrzeugtyp, den örtlichen Gegebenheiten und dem Ausbildungsumfang. Die Ausbildung wird entsprechend den einschlägigen Anforderungen geplant.

4. Dauer und organisatorischer Ablauf

Die Dauer hängt davon ab, ob es sich um eine erstmalige Qualifizierung, eine Zusatzqualifizierung für einen weiteren Fahrzeugtyp oder eine betriebliche Unterweisung handelt.

Für die Planung stimmen wir mit Ihnen folgende Punkte ab:

  • Welche Flurförderzeuge sollen eingesetzt werden?
  • Haben die Teilnehmenden bereits Vorkenntnisse oder einen Staplerschein?
  • Ist eine Erstausbildung oder eine Zusatzqualifizierung vorgesehen?
  • Welche Möglichkeiten für praktische Fahrübungen stehen zur Verfügung?
  • Soll die Schulung auf dem Betriebsgelände stattfinden?

Auf dieser Grundlage wird der passende Ausbildungsumfang abgestimmt.

5. Rechtliche Grundlagen und Regelwerke

Das Führen von Flurförderzeugen setzt eine geeignete Qualifizierung und die Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsanforderungen voraus. Für Unternehmen sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung und der erforderlichen Schutzmaßnahmen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge: Unfallverhütungsvorschrift für den sicheren Einsatz von Flurförderzeugen.
  • DGUV Grundsatz 308-001 – Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern: Grundlage für die Qualifizierung von Staplerfahrern.

Wichtig: Ein erworbener Fahrausweis allein berechtigt nicht automatisch zum Einsatz in jedem Betrieb. Der Unternehmer muss die geeigneten Fahrerinnen und Fahrer mit dem Führen der jeweiligen Flurförderzeuge beauftragen. Außerdem sind eine gerätebezogene Einweisung und die erforderliche betriebliche Unterweisung zu berücksichtigen.

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*Bilder Designed by Freepik, Fotograf Lukas Stockinger

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