
Sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieurin
Arbeitsschutz professionell organisieren. Risiken erkennen. Sicherheit im Betrieb stärken.
Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation beginnt damit, Gefährdungen zu erkennen, Maßnahmen sinnvoll zu planen und Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), auch FaSi genannt, unterstützt Unternehmen dabei, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten systematisch zu verbessern.
ZOONZ Arbeits- und Brandschutz unterstützt Unternehmen in Krefeld, am Niederrhein, in Düsseldorf und in ganz NRW bei der sicherheitstechnischen Betreuung – praxisnah, verständlich und auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmt.
Sie suchen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit? Wir besprechen mit Ihnen den Bedarf Ihres Unternehmens und klären, welche Form der Betreuung infrage kommt.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über:
- Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung - was ist der Unterschied?
- Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
- Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder alternative Betreuungsmodelle?
Nutzen Sie auch unseren praktischen Einsatzstundenrechner:
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie bringt ihre sicherheitstechnische Fachkunde ein, erkennt mögliche Gefährdungen und unterstützt dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Gefährdungsbeurteilungen: Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Arbeitsplatz- und Betriebsbegehungen: Erkennen möglicher Gefährdungen und Besprechen notwendiger Verbesserungen.
- Arbeitsschutzorganisation: Beratung zu Zuständigkeiten, Abläufen und zur Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Prozesse.
- Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren: Sicherheitstechnische Beratung bei der Auswahl und Gestaltung von Arbeitsmitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen.
- Unterweisungen und Prävention: Unterstützung bei sicherheitsgerechtem Verhalten, Betriebsanweisungen und geeigneten Präventionsmaßnahmen.
- Beratung bei Veränderungen: Unterstützung bei neuen Arbeitsverfahren, geänderten Arbeitsbedingungen oder der Einführung neuer Technik.
- Zusammenarbeit im Arbeitsschutz: Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, Führungskräften, betrieblichen Verantwortlichen und weiteren Beteiligten.
Welche Aufgaben im Einzelfall anfallen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, den betrieblichen Bedingungen und dem konkreten Betreuungsbedarf.
Wichtig: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt. Die Verantwortung des Arbeitgebers für die Umsetzung des Arbeitsschutzes bleibt bestehen.

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung – was ist der Unterschied?
Bei der Regelbetreuung werden die sicherheitstechnische und die betriebsärztliche Betreuung aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammengesetzt. Welche Regelungen und Einsatzzeiten gelten, hängt unter anderem vom zuständigen Unfallversicherungsträger, der Betriebsart und der Beschäftigtenzahl ab.
Wichtig: beide Bestandteile ergänzen sich - Die Grundbetreuung deckt grundlegende Aufgaben ab; die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt darüber hinaus den individuellen Bedarf des Unternehmens.

Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst grundlegende Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, die unabhängig von einzelnen besonderen Anlässen anfallen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
- Unterstützung bei einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
- Beratung zu Unterweisungen und Präventionsmaßnahmen
- Regelmäßige Begehungen und die Beobachtung der betrieblichen Arbeitsschutzpraxis
Der Umfang der Grundbetreuung wird nach den Vorgaben der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 ermittelt. Bei den entsprechenden Regelbetreuungsmodellen spielen insbesondere die Zuordnung des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe und die Zahl der Beschäftigten eine Rolle.

Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung um Leistungen, die sich aus den besonderen Gefährdungen, betrieblichen Bedingungen und konkreten Anlässen ergeben.
Beispiele können sein:
- Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel
- Wesentliche Änderungen von Arbeitsplätzen oder Betriebsabläufen
- Besondere Gefährdungen oder komplexe Tätigkeiten
- Spezifische Projekte zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
- Vertiefte Beratung zu besonderen betrieblichen Fragestellungen
Der Umfang wird anhand des tatsächlichen Bedarfs ermittelt, dokumentiert und regelmäßig überprüft. Er lässt sich daher nicht pauschal allein aus der Beschäftigtenzahl ableiten.
Gesetzliche Grundlagen und Regelwerke
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den betrieblichen Arbeitsschutz bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und – für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung – das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen an den Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Welche Fassung gilt, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Welche Anforderungen im Einzelfall zu beachten sind, hängt unter anderem von den Tätigkeiten, den betrieblichen Gefährdungen und der Organisationsstruktur des Unternehmens ab.

Wer benötigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Arbeitgeber müssen die sicherheitstechnische Betreuung nach den geltenden gesetzlichen und unfallversicherungsrechtlichen Vorgaben organisieren. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den Voraussetzungen des Betriebs und dem anwendbaren Betreuungsmodell.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann insbesondere für Unternehmen relevant sein, die:
- ihre Arbeitsschutzorganisation fachlich aufbauen oder verbessern möchten,
- Gefährdungsbeurteilungen systematisch erstellen und aktuell halten müssen,
- besondere oder wechselnde Gefährdungen im Betrieb haben,
- neue Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren oder Arbeitsplätze einführen,
- interne Ressourcen für die sicherheitstechnische Betreuung nicht selbst vorhalten können,
- eine unabhängige fachliche Perspektive auf ihre Arbeitsschutzpraxis wünschen.
Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung besteht nicht pauschal erst ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl. Für kleinere Betriebe können besondere Betreuungsmodelle gelten. Welche Lösung zulässig ist, muss anhand der für das Unternehmen geltenden Regelungen geprüft werden.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder andere Betreuungsmodelle?
Nicht jedes Unternehmen muss eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit beschäftigen. Je nach betrieblicher Situation und den geltenden Voraussetzungen kommen unterschiedliche Möglichkeiten infrage.

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein Unternehmen kann eine qualifizierte externe Fachkraft oder einen überbetrieblichen Dienst beauftragen. Das ist besonders dann eine Option, wenn kein eigenes Fachpersonal vorhanden ist oder die benötigte Fachkunde intern nicht abgedeckt werden kann.
Die Betreuung kann an die betrieblichen Anforderungen angepasst werden. Umfang, Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit sollten dabei klar vereinbart sein.
Zoonz bietet Ihnen diese Leistung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sprechen Sie uns an.

Eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit
Größere Unternehmen oder Betriebe mit komplexen Anforderungen können eine eigene Fachkraft beschäftigen. So lässt sich die sicherheitstechnische Expertise dauerhaft in die betrieblichen Abläufe integrieren.

Alternative Betreuung und Unternehmermodell
Für bestimmte kleinere Betriebe sieht die DGUV Vorschrift 2 alternative Betreuungsformen vor. Dazu gehören Modelle, bei denen der Unternehmer nach den vorgeschriebenen Voraussetzungen qualifiziert wird und bestimmte Aufgaben des Arbeitsschutzes stärker selbst wahrnimmt. Fachliche Unterstützung wird entsprechend dem jeweiligen Modell und dem betrieblichen Bedarf einbezogen.
Die Voraussetzungen, Beschäftigtengrenzen und konkreten Anforderungen hängen von der geltenden Vorschrift des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab. Das Unternehmermodell ist daher nicht automatisch für jedes kleine Unternehmen verfügbar und ersetzt nicht pauschal alle Anforderungen an die sicherheitstechnische Betreuung.
Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?
Entscheidend sind nicht allein die Beschäftigtenzahl, sondern auch die Branche, die Gefährdungssituation, die vorhandenen betrieblichen Strukturen und die Anforderungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
ZOONZ unterstützt Sie dabei, Ihren Bedarf einzuordnen und die nächsten Schritte für eine geeignete sicherheitstechnische Betreuung zu besprechen.
Einsatzstunden für die sicherheitstechnische Betreuung ermitteln
Wie viel Zeit für die sicherheitstechnische Betreuung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei der Regelbetreuung sind insbesondere die Betriebsart, die Zahl der Beschäftigten und die Vorgaben der geltenden DGUV Vorschrift 2 maßgeblich. Zusätzlicher betriebsspezifischer Betreuungsbedarf muss gesondert ermittelt werden.
Mit unserem Einsatzstundenrechner möchten wir Ihnen eine erste Orientierung zum möglichen Umfang der Betreuung ermöglichen.
Bitte beachten Sie: Ein Rechner kann nicht jede betriebliche Besonderheit abbilden. Das Ergebnis ist deshalb eine unverbindliche Orientierung und keine verbindliche Festlegung des gesetzlich erforderlichen Betreuungsumfangs.
Sie möchten wissen, welcher Betreuungsumfang für Ihren Betrieb tatsächlich infrage kommt? Wir besprechen Ihre Situation und unterstützen Sie bei der Einordnung des Bedarfs.
Sicherheitstechnische Betreuung mit ZOONZ
Guter Arbeitsschutz muss im betrieblichen Alltag funktionieren. Deshalb stehen bei unserer Beratung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, die vorhandenen Abläufe und praktikable Lösungen im Mittelpunkt.
Wir unterstützen Unternehmen in Krefeld, am Niederrhein, in Düsseldorf und in NRW dabei, Arbeitsschutz strukturiert anzugehen und geeignete Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu entwickeln.
Lassen Sie uns über Ihren Betreuungsbedarf sprechen.
Sie benötigen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder möchten Ihre bestehende Betreuung überprüfen lassen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung zu Ihrem Unternehmen passt.
